Die Falle der automatischen Weiterleitung.
Den Nutzer nach Standort oder Browsersprache zwangsweise auf eine Sprachversion zu schicken, ist ein Muster, das den Nutzer wie den Crawler der Suchmaschine einsperrt.
Die Idee wirkt gut gemeint: Kommt der Nutzer aus Deutschland, schicken wir ihn zur deutschen Version, damit er sich nicht mühen muss. In der Praxis ist das der häufigste und schädlichste Fehler mehrsprachiger Websites.
Google warnt ausdrücklich vor diesem Verhalten, und der Grund ist technisch: Sein Crawler kommt von einem bestimmten Standort, und wird er bei jeder Anfrage dorthin umgeleitet, kann er die anderen Sprachversionen nie sehen — und sie folglich auch nicht indexieren.
Warum es auch dem Nutzer schadet
Die Annahme lautet: Der Standort zeigt die Sprachpräferenz. Die Annahme ist falsch. Ein Türke in Deutschland, ein Engländer in Istanbul, ein Nutzer auf Reisen oder ein Profi, der seine Arbeit auf Englisch führt — alle können eine andere Sprache wollen als ihren Standort.
Die Browsersprache ist ein etwas besseres Signal, aber auch sie ist nicht sicher: Viele Nutzer betreiben ihr Gerät auf Englisch und wollen Inhalte in ihrer Muttersprache lesen.
Das Ärgerlichste an der Zwangsweiterleitung ist ihre Unumkehrbarkeit: Der Nutzer wählt im Sprachwähler eine andere Sprache, die Seite lädt neu, und die Weiterleitung wirft ihn wieder an denselben Ort. Der Nutzer sitzt auf der Website fest.
Der Standort zeigt die Sprachpräferenz nicht — ein Türke in Deutschland, ein Engländer in Istanbul.
Der richtige Ansatz: vorschlagen, nicht zwingen
Die Signale völlig zu ignorieren ist auch nicht nötig. Das richtige Verhalten: dem Nutzer einen Vorschlag machen und ihm die Entscheidung lassen.
- Die Seite in der gewünschten Sprache zeigen — welche Adresse er auch öffnete, dort soll er bleiben.
- Ein Band zeigen — ein schließbarer Vorschlag wie „Diese Seite gibt es auch auf Deutsch“.
- Die Präferenz merken — hat der Nutzer einmal gewählt, nicht erneut fragen.
- Den Crawler nicht umleiten — der Crawler der Suchmaschine muss jede Version sehen können.
- Den Sprachwähler immer sichtbar halten — auch bei abgelehntem Vorschlag bleibe der Weg offen.
Der dritte Punkt trägt ein Umsetzungsdetail: Die Präferenz zu merken verlangt meist ein Cookie oder lokalen Speicher. Auf dieser Website sagt der Datenschutztext, dass keine Cookies verwendet werden, und die Suite misst das — hier wurde die Präferenzmerkung also nie gebaut, und ein Band gibt es auch nicht. Welche Adresse der Nutzer auch öffnete, dort bleibt er.
Die Entscheidung ist schlicht, aber konsistent: Kollidieren Datenschutzanspruch und Oberflächenkomfort, gewinnt der Anspruch. Alle drei Sprachen sind im Kopfband immer sichtbar und führen auf jeder Seite zur Entsprechung dieser Seite.
Serverseitig oder clientseitig
Soll umgeleitet werden, zählt auch, wo es geschieht. Eine serverseitige Weiterleitung trifft den Crawler direkt und bricht die Indexierung. Eine clientseitige trifft die Crawler meist nicht, bricht aber weiterhin das Nutzererlebnis.
Empfohlen wird keine von beiden. Ist es aber unvermeidlich, ist die Clientseite weniger schädlich — und sie muss unbedingt einen Ausweg lassen: Hat der Nutzer einmal eine andere Sprache gewählt, muss die Weiterleitung außer Kraft bleiben.
Legitime Ausnahmen
Die Regel ist hart, aber nicht absolut; es gibt einige Fälle, in denen die Weiterleitung vertretbar ist, und das Unterscheidungskriterium ist stets dasselbe: Bleibt die Entscheidung des Nutzers gewahrt?
- Von der Wurzeladresse zu einer Sprache — vertretbar, wenn die Startseite die Sprachwahl trifft und die Wahl gemerkt wird.
- Rechtliche Pflicht — in manchen Märkten muss der Inhalt von Rechts wegen lokalisiert sein.
- Währung und Bestand — bei wirklich getrennten Operationen soll dem Nutzer der richtige Laden gezeigt werden.
- Hat der Nutzer einmal gewählt — die eigene Wahl zu merken ist keine Weiterleitung, sondern Respekt.
- Der Crawler darf NIE umgeleitet werden — in welchem Fall auch immer.
Der fünfte Punkt kennt keine Ausnahme: Der Crawler der Suchmaschine muss jede Sprachversion sehen können. Eine auf den Nutzer angewandte Logik darf nicht auf den Crawler angewandt werden, und diese Unterscheidung darf serverseitig nicht nach Agent geschehen — denn nach Agent verschiedene Inhalte auszuliefern ist ein eigener Verstoß.
Die richtige technische Lösung: die Weiterleitung clientseitig und nur bei einem ausdrücklichen Nutzersignal ausführen. Führt der Crawler kein JavaScript aus, geschieht keine Weiterleitung, und jede Version bleibt erreichbar.
Auf dieser Website gibt es gar keine Weiterleitung. Die drei Sprachen sind im Kopfband immer sichtbar, jede Seite verknüpft auf ihre eigene Entsprechung, und welche Adresse der Nutzer auch öffnete, dort bleibt er. Die Entscheidung ist zugleich konsistent mit dem Datenschutzanspruch — die Präferenzmerkung bräuchte Cookie oder lokalen Speicher, und beides wird nicht verwendet.
Die Gestaltung des Bandes
Wird statt der Weiterleitung ein Vorschlag gemacht, ist auch dessen Darstellung eine Designentscheidung. Ein schlecht gestaltetes Vorschlagsband kann so störend sein wie eine Weiterleitung.
- Es darf nicht in den Inhalt drücken — tritt es in den Seitenfluss, erzeugt es Layoutverschiebung.
- Es muss schließbar sein — und die Schließung gemerkt werden.
- Es muss in der Zielsprache stehen — der deutsche Vorschlag muss deutsch geschrieben sein, damit der Zielnutzer ihn lesen kann.
- Es muss einmal gezeigt werden — ein auf jeder Seite wiederkehrendes Band ist schlimmer als die Weiterleitung.
- Es muss klein sein — es darf den Inhalt nicht erdrücken.
Der dritte Punkt wirkt auf den ersten Blick verkehrt, ist aber logisch: Das Ziel des Bandes ist ein Nutzer, der diese Sprache spricht. Das Band in der Quellsprache zu schreiben heißt, dass genau die Person, die erreicht werden soll, es nicht lesen kann.
Der vierte Punkt erzeugt ein Umsetzungsproblem: Die Information „einmal gezeigt“ muss irgendwo gehalten werden, und das heißt meist Cookie oder lokaler Speicher. Auf einer Website mit Datenschutzanspruch erzeugt das einen Widerspruch.
Auf dieser Website wurde der Widerspruch zugunsten des Anspruchs gelöst: Das Band wurde nie gebaut, es gibt keine Präferenzmerkung, keine Cookies. Die drei Sprachen sind im Kopfband immer sichtbar, und welche Adresse der Nutzer auch öffnete, dort bleibt er. Schlicht, konsistent und messbar.
Ein Prinzip zum Schluss: Dem Nutzer eine Wahl anzubieten, statt für ihn zu entscheiden, liefert in fast jeder Oberflächenentscheidung das bessere Ergebnis. Die Sprachwahl ist das klarste Beispiel, denn wird sie falsch geraten, kann der Nutzer die Website nicht mehr nutzen. Der Vorschlag ist immer legitim; der Zwang fast nie.
Eine Diagnosenotiz zum Ende: Der schnellste Weg, um zu erkennen, ob eine bestehende Website umleitet, ist, sie mit anderer Spracheinstellung oder von einem anderen Standort zu öffnen. Ändert sich die Adresse, gibt es eine Weiterleitung.
Die zweite Kontrolle läuft über die Search Console: Gelangt eine der Sprachversionen nie in den Index, gehört es zu den wahrscheinlichen Ursachen, dass der Crawler diese Version nie erreicht.